Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Diensthandys auf dem Vormarsch
Die Ausstattung mit Diensthandys wird in deutschen Unternehmen zunehmend zum Standard.
Laut einer aktuellen Befragung des Digitalverbandes Bitkom erhalten inzwischen 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, ein Diensthandy. 53 Prozent davon nutzen ein eigenes Gerät, drei Prozent teilen sich ein Diensthandy mit Kollegen. Vor drei Jahren lag der Anteil noch bei 46 Prozent. Gleichzeitig sinkt die Nutzung privater Smartphones für berufliche Zwecke: 2023 setzten noch 36 Prozent ihr Privatgerät auch im Job ein, aktuell sind es nur noch 26 Prozent.
Die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten mit Diensthandy darf dieses auch privat nutzen: 93 Prozent haben dafür die Erlaubnis ihres Arbeitgebers, 2023 waren es 88 Prozent. Tatsächlich nutzen 88 Prozent der Berechtigten das Diensthandy auch privat, vor drei Jahren lag dieser Wert bei 78 Prozent. Nur 3 Prozent der Diensthandy-Nutzer dürfen das Gerät nicht privat verwenden.
Die zunehmende Verbreitung von Diensthandys wirft für Verbraucher auch versicherungsrelevante Fragen auf. So sollte geklärt sein, wer im Schadensfall – etwa bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Geräts – haftet und ob eine bestehende Privat-Haftpflichtversicherung solche Schäden abdeckt. Zudem können sich durch die private Nutzung von Diensthandys Risiken in Bezug auf Datenschutz und IT-Sicherheit ergeben, die im Schadensfall zu Haftungsfragen führen können. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher klare Nutzungsvereinbarungen treffen, die auch den Versicherungsschutz und die Kostenübernahme im Schadensfall regeln. Eine private Elektronikversicherung oder eine spezielle Dienstgeräteversicherung kann hier sinnvoll sein, um mögliche Lücken zu schließen.