Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
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Notwegerecht: Zufahrt besser mit Grundbucheintrag sichern
Eine mündliche Vereinbarung mit dem Nachbarn reicht nicht aus, um eine Zufahrt über dessen Grundstück dauerhaft zu sichern.
Ohne Eintrag im Grundbuch kann ein neuer Eigentümer die Durchfahrt verweigern – ein Notwegerecht greift nur unter strengen Bedingungen. Entsprechend urteilte das Landgericht Frankenthal. Demnach hat eine Garagenbesitzerin keinen Anspruch auf die weitere Nutzung einer Zufahrt über das Nachbargrundstück, wenn diese nicht im Grundbuch verankert ist. Im konkreten Fall hatte die Klägerin ihre Garage 30 Jahre lang über den Hof des Nachbarn erreicht, bis dieser das Grundstück verkaufte. Die neuen Eigentümer verweigerten die Durchfahrt. Die Richter wiesen die Klage ab, da die ursprüngliche Vereinbarung für die neuen Eigentümer nicht bindend sei. Zudem bestehe kein Notwegerecht, da das Grundstück selbst weiterhin mit einem Pkw erreichbar sei – nur die Garage nicht mehr. Ist sichergestellt, dass das Anwesen mit einem Pkw von anderer Stelle angefahren werden kann, bestehe kein Anspruch auf einen Notweg zur Garage. Dass die Garage dann zum Abstellen von Pkws nicht mehr nutzbar sei, müsse in diesen Fällen hingenommen werden.
Da helfen nur klare vertragliche und grundbuchrechtliche Regelungen. Wer auf die Zufahrt über ein Nachbargrundstück angewiesen ist, sollte dies unbedingt im Grundbuch eintragen lassen, um spätere Konflikte zu vermeiden.