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Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!
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PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Hoch die Hände, Wochenende!
🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill
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Notwegerecht: Zufahrt besser mit Grundbucheintrag sichern
Eine mündliche Vereinbarung mit dem Nachbarn reicht nicht aus, um eine Zufahrt über dessen Grundstück dauerhaft zu sichern.
Ohne Eintrag im Grundbuch kann ein neuer Eigentümer die Durchfahrt verweigern – ein Notwegerecht greift nur unter strengen Bedingungen. Entsprechend urteilte das Landgericht Frankenthal. Demnach hat eine Garagenbesitzerin keinen Anspruch auf die weitere Nutzung einer Zufahrt über das Nachbargrundstück, wenn diese nicht im Grundbuch verankert ist. Im konkreten Fall hatte die Klägerin ihre Garage 30 Jahre lang über den Hof des Nachbarn erreicht, bis dieser das Grundstück verkaufte. Die neuen Eigentümer verweigerten die Durchfahrt. Die Richter wiesen die Klage ab, da die ursprüngliche Vereinbarung für die neuen Eigentümer nicht bindend sei. Zudem bestehe kein Notwegerecht, da das Grundstück selbst weiterhin mit einem Pkw erreichbar sei – nur die Garage nicht mehr. Ist sichergestellt, dass das Anwesen mit einem Pkw von anderer Stelle angefahren werden kann, bestehe kein Anspruch auf einen Notweg zur Garage. Dass die Garage dann zum Abstellen von Pkws nicht mehr nutzbar sei, müsse in diesen Fällen hingenommen werden.
Da helfen nur klare vertragliche und grundbuchrechtliche Regelungen. Wer auf die Zufahrt über ein Nachbargrundstück angewiesen ist, sollte dies unbedingt im Grundbuch eintragen lassen, um spätere Konflikte zu vermeiden.