Ramsay aktuell

Passt auf eure Räder auf!
Wie haltet ihr es? Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag? Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

Summer-Vibes incoming …
🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

Wenn die Elektronik brennt …
🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

Clean up your city
Wir waren dabei und haben im Bereich Bremerhavener Heerstraße/Kellerstraße unseren Beitrag geleistet.

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

Gefahr von oben?
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.
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Notwegerecht: Zufahrt besser mit Grundbucheintrag sichern
Eine mündliche Vereinbarung mit dem Nachbarn reicht nicht aus, um eine Zufahrt über dessen Grundstück dauerhaft zu sichern.
Ohne Eintrag im Grundbuch kann ein neuer Eigentümer die Durchfahrt verweigern – ein Notwegerecht greift nur unter strengen Bedingungen. Entsprechend urteilte das Landgericht Frankenthal. Demnach hat eine Garagenbesitzerin keinen Anspruch auf die weitere Nutzung einer Zufahrt über das Nachbargrundstück, wenn diese nicht im Grundbuch verankert ist. Im konkreten Fall hatte die Klägerin ihre Garage 30 Jahre lang über den Hof des Nachbarn erreicht, bis dieser das Grundstück verkaufte. Die neuen Eigentümer verweigerten die Durchfahrt. Die Richter wiesen die Klage ab, da die ursprüngliche Vereinbarung für die neuen Eigentümer nicht bindend sei. Zudem bestehe kein Notwegerecht, da das Grundstück selbst weiterhin mit einem Pkw erreichbar sei – nur die Garage nicht mehr. Ist sichergestellt, dass das Anwesen mit einem Pkw von anderer Stelle angefahren werden kann, bestehe kein Anspruch auf einen Notweg zur Garage. Dass die Garage dann zum Abstellen von Pkws nicht mehr nutzbar sei, müsse in diesen Fällen hingenommen werden.
Da helfen nur klare vertragliche und grundbuchrechtliche Regelungen. Wer auf die Zufahrt über ein Nachbargrundstück angewiesen ist, sollte dies unbedingt im Grundbuch eintragen lassen, um spätere Konflikte zu vermeiden.