gotop

Gefahr von oben?

Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

Gestern um 15:52 meldete Katwarn, die Warnapp des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katatsrophenhilfe:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Nationale Warnzentrale 1 Bonn meldet: „Im Zeitraum zwischen dem Mittag des 08. März und dem Mittag des 09. März wird der Wiedereintritt eines größeren Weltraumobjektes in die Erdatmosphäre erwartet, das möglicherweise zersplittern wird. Bei dem Objekt handelt es sich um Batteriepakete der Internationalen Raumstation ISS. Leuchterscheinungen oder die Wahrnehmung eines Überschallknalls sind möglich. Die Wahrscheinlichkeit des Auftreffens von Trümmerteilen in Deutschland, ist nach jetzigen Informationen als sehr gering einzuschätzen. Sollte sich das Risiko erhöhen, erhalten Sie eine neue Information. Eine Übersicht über die zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinliche Überflugbahn finden Sie hier: https://bbk.bund.de/ueberflug

Im heutigen Beitrag zum Freitag wollen wir uns damit beschäftigen was passiert, wenn dann wirklich ein Stückchen „Weltraumschrott“ Schaden anrichtet. Bei Hagel und Sturm ist klar, da greift bei Schäden am KFZ die Teilkasko-Versicherung, bei Schäden an Immobilien und Eigentum greift die Gebäude bzw. Hausratversicherung. Hagel und Sturm sind Naturgefahren, hier spricht man auch von höherer Gewalt, man kann niemanden dafür haftbar machen.

Bei herabstürzenden Teilen kann man im Gegenzug nicht mehr von höherer Gewalt sprechen, da diese „menschgemacht“ sind. Bei Trümmerteilen oder Ladung von Flugzeugen, gibt es den Einschluss Anprall von bemannten und unbemannten Flugkörpern in der Gebäude-/ Hausratversicherung. Beim KFZ würde dann die Vollkaksko-Versicherung leisten. Auch wenn der Schaden reguliert werden sollte, ist es doch zu unserem Nachteil, da entweder der Vertrag schadenbelastet ist, und der Beitrag unserer KFZ-Versicherung steigt.

Diese Problematik war den Staaten mit Raumfahrtprogramm schon in den 60ern bewusst.

Im Weltraumvertrag von 1967 wurden schon grundlegende Haftungsgrundsätze vereinbart, und mit dem Weltraumhaftungsübereinkommen von 1972 präzisiert. Vereinfacht gesagt, ist der Staat zum Schadenersatz verpflichtet, von dessen Hoheitsgebiet, und unter dessen Führung der Gegenstand in den Weltraum geschossen wurde. Auf unser heutiges Ereignis angewendet wäre das die NASA, demzufolge also die Vereinigten Staaten von Amerika. Diese hatten seinerzeit das Modull ins All gebracht. Das Batteriemodul wurde bereits vor 3 Jahren von der ISS abgestoßen, und stürzt heute zu Boden. vorraussichtlich wird es auseinander brechen und grötenteils verglühen und der Rest als so genannte Trümmerschleppe im Norden Nordamerikas niedergehen.

Wir wünschen Ihnen/Euch einen wunderbares sonniges Wochenende und ein ungefährliches Schauspiel heute Nachmittag.

Ihr/Euer Ramsay Team