Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
Der Booster für Ihre KFZ Versicherung ! Bis zum 30.11. heißt es wieder Preise vergleichen und Beiträge sparen.Sprechen Sie uns gerne an, kostenlos und unverbindlich.Mit

angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Notwegerecht: Zufahrt besser mit Grundbucheintrag sichern
Eine mündliche Vereinbarung mit dem Nachbarn reicht nicht aus, um eine Zufahrt über dessen Grundstück dauerhaft zu sichern.
Ohne Eintrag im Grundbuch kann ein neuer Eigentümer die Durchfahrt verweigern – ein Notwegerecht greift nur unter strengen Bedingungen. Entsprechend urteilte das Landgericht Frankenthal. Demnach hat eine Garagenbesitzerin keinen Anspruch auf die weitere Nutzung einer Zufahrt über das Nachbargrundstück, wenn diese nicht im Grundbuch verankert ist. Im konkreten Fall hatte die Klägerin ihre Garage 30 Jahre lang über den Hof des Nachbarn erreicht, bis dieser das Grundstück verkaufte. Die neuen Eigentümer verweigerten die Durchfahrt. Die Richter wiesen die Klage ab, da die ursprüngliche Vereinbarung für die neuen Eigentümer nicht bindend sei. Zudem bestehe kein Notwegerecht, da das Grundstück selbst weiterhin mit einem Pkw erreichbar sei – nur die Garage nicht mehr. Ist sichergestellt, dass das Anwesen mit einem Pkw von anderer Stelle angefahren werden kann, bestehe kein Anspruch auf einen Notweg zur Garage. Dass die Garage dann zum Abstellen von Pkws nicht mehr nutzbar sei, müsse in diesen Fällen hingenommen werden.
Da helfen nur klare vertragliche und grundbuchrechtliche Regelungen. Wer auf die Zufahrt über ein Nachbargrundstück angewiesen ist, sollte dies unbedingt im Grundbuch eintragen lassen, um spätere Konflikte zu vermeiden.