Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
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angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Pflege-Reform: Sparmaßnahmen statt struktureller Veränderungen
Der aktuelle Reformentwurf zur Pflege setzt nach Einschätzung von Expert:innen vor allem auf Kosteneinsparungen statt auf grundlegende strukturelle Verbesserungen. Dies könnte das Gefühl der Verbraucher:innen verstärken, im Pflegefall nicht ausreichend abgesichert zu sein.
Die Pflegeversicherung steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Experten erwarten ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro für 2027, wobei der Gesamtfinanzbedarf inklusive Risikopuffer bei 11,2 Milliarden Euro liegt.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Erhöhung der Beiträge für Kinderlose. Zudem sollen Arbeitgeber künftig auch für Minijobber Pflegebeiträge zahlen. Gutverdiener werden stärker belastet, indem die Beitragsbemessungsgrenze für Pflegebeiträge 2027 angehoben wird. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden: Ab 2028 müssen bisher mitversicherte Partner, die nicht unter die Ausnahmen fallen, einen Zuschlag von 0,52 Prozent zahlen. Ausnahmen gelten für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Lebensjahr, Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen oder im Regel-Rentenalter.
Der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Pflege wird vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) kritisch bewertet. Zwar gebe es positive Ansätze wie die Einführung der Pflegebegleitung und die Bündelung von Leistungen in Budgets, doch fehle es an Mut zu grundlegenden Reformen. Besonders problematisch sei, dass versicherungsfremde Leistungen nicht ersetzt und Schulden des Staates bei der Pflegeversicherung aus der Coronazeit nicht zurückerstattet werden sollen. Dies sei verfassungsrechtlich bedenklich und belaste Versicherte sowie Beitragszahlende zusätzlich durch Darlehen. Eine solche Lösung sei weder generationengerecht noch nachhaltig.
Als positiv bewertet das KDA die Stärkung der Prävention und Rehabilitation sowie das Recht auf eine Pflegebegleitung. Diese soll durch den „Pflegedschungel“ führen, Rechte sichern und präventive Maßnahmen vorschlagen, um die selbstständige Lebensführung so lange wie möglich zu erhalten. Zudem soll die Pflegebegleitung pflegende Angehörige entlasten. Das Bundesministerium für Gesundheit erwartet durch diese Maßnahmen Einsparungen von bis zu 1,2 Milliarden Euro jährlich bis 2030.
Kritisch wird ebenfalls angemerkt, dass die Anpassung der Pflegegrad-Einstufung nicht zu einer Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen führe, sondern lediglich die Zahl derer reduziere, die ein Recht auf Leistungen erhalten.
Das Risiko, im Alter einmal zum Pflegefall zu werden, sollte niemand unterschätzen. Die eigene finanzielle Situation und die Absicherung über entsprechende Versicherungen kann entscheidend dazu beitragen, dass die Lebensqualität auch in dieser Phase hoch bleibt. Wir beraten Sie gerne zu entsprechenden Vorsorgekonzepten.