Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
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angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Anwälte müssen Mandanten bei verschlechterten Erfolgsaussichten konkret warnen
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Anwälte ihre Mandanten – auch bei bestehendem Rechtsschutz – aktiv und detailliert über verschlechterte Erfolgsaussichten einer Klage informieren müssen.
Die Aufklärung muss dabei so detailliert sein, dass Mandanten eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen können. Ein bloßer Hinweis darauf, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten unabhängig vom Ausgang übernehme, reicht nicht aus und kann ein Haftungsrisiko für die Kanzlei darstellen.
In dem verhandelten Fall vertrat eine Kanzlei eine Mandantin in einem Schadensersatzprozess, in dem Verjährung drohte. Die Rechtsschutzversicherung hatte bereits Deckungszusage erteilt. Im Laufe des Verfahrens fällten jedoch mehrere Gerichte Urteile, die eine Verjährung bestätigten. Die Kanzlei wies ihre Mandantin zwar auf diese Rechtsprechung hin, beschränkte sich jedoch darauf, zu erwähnen, dass der zuständige BGH-Senat noch nicht entschieden habe und die Versicherung die Kosten in jedem Fall trage. Die Mandantin entschied sich für die Fortführung der Klage, die schließlich abgewiesen wurde.
Die Rechtsschutzversicherung verlangte daraufhin von der Kanzlei die Rückerstattung der Anwaltsgebühren, da diese ihre Beratungspflichten verletzt habe. Der BGH gab der Versicherung Recht und stellte fest, dass die Kanzlei ihre Mandantin nicht hinreichend über die veränderte Ausgangslage informiert habe. Ziel der anwaltlichen Beratung sei es, Mandanten verständlich über das Risiko einer Klage aufzuklären, damit diese eine sachgerechte Entscheidung treffen könnten. Diese Pflicht bestehe bereits, sobald sich die Erfolgsaussichten verschlechtern – nicht erst, wenn die Klage aussichtslos sei.
Diese Aufklärungspflicht gelte sowohl für rechtsschutzversicherte als auch für nicht versicherte Mandanten. Ein Rechtsstreit berge nicht nur finanzielle Risiken, sondern erfordere auch Zeit und Aufmerksamkeit und könne die Beziehung zum Prozessgegner belasten. Der bloße Hinweis auf die Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung sei daher nicht ausreichend.