Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Weiterlesen »

Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

Weiterlesen »

BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Weiterlesen »

Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

18.07.2026

Wohnungseigentümer können Einbau von Klima-Splitgeräten verlangen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen den Einbau eines Klima-Splitgeräts auf ihrem Balkon verlangen können – selbst ohne Zustimmung der Gemeinschaft.

Der Fall betraf Kläger, deren Antrag auf Einbau eines Klima-Splitgeräts in einer Eigentümerversammlung abgelehnt worden war. Das Gericht bestätigte, dass der Einbau als bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums zwar einer Gestattung bedarf. Allerdings kann ein Anspruch auf Gestattung bestehen, wenn keine über das übliche Maß hinausgehende Beeinträchtigung anderer Eigentümer vorliegt. Optische Beeinträchtigungen oder Geräusche während des Betriebs seien dabei nicht automatisch ein Hinderungsgrund, sofern die Geräte den gesetzlichen Lärmschutzvorgaben entsprechen.
In Eigentümergemeinschaften kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den Parteien. Wir beraten Sie gerne zum Thema Rechtsschutzversicherungen.