Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Wohnungseigentümer können Einbau von Klima-Splitgeräten verlangen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen den Einbau eines Klima-Splitgeräts auf ihrem Balkon verlangen können – selbst ohne Zustimmung der Gemeinschaft.
Der Fall betraf Kläger, deren Antrag auf Einbau eines Klima-Splitgeräts in einer Eigentümerversammlung abgelehnt worden war. Das Gericht bestätigte, dass der Einbau als bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums zwar einer Gestattung bedarf. Allerdings kann ein Anspruch auf Gestattung bestehen, wenn keine über das übliche Maß hinausgehende Beeinträchtigung anderer Eigentümer vorliegt. Optische Beeinträchtigungen oder Geräusche während des Betriebs seien dabei nicht automatisch ein Hinderungsgrund, sofern die Geräte den gesetzlichen Lärmschutzvorgaben entsprechen.
In Eigentümergemeinschaften kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den Parteien. Wir beraten Sie gerne zum Thema Rechtsschutzversicherungen.