Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
Der Booster für Ihre KFZ Versicherung ! Bis zum 30.11. heißt es wieder Preise vergleichen und Beiträge sparen.Sprechen Sie uns gerne an, kostenlos und unverbindlich.Mit

angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Anzahl der Versicherungsjahre sagt wenig über die Rentenhöhe aus
Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteile sich von kleinen Renten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen.
Ein Rentenanspruch entstehe bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Gerade bei geringen Renten bestünden oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen, teilt die Bundesregierung mit.
Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden. Vergleichsweise geringe Renten könnten auch bei 40 oder 45 Versicherungsjahren auftreten, heißt es in der Antwort weiter, da hierzu nicht nur Beitragszeiten, sondern auch beitragsfreie Zeiten zählten, wie etwa Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung, Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeldbezug oder Zeiten des Bezuges einer vor der Altersrente bezogenen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Zu berücksichtigen sei neben weiteren Alterseinkommen auch der „Haushaltskontext“, so die Bundesregierung.
Haben Sie Fragen zur Absicherung im Alter? Wir beraten Sie gerne.