Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Anzahl der Versicherungsjahre sagt wenig über die Rentenhöhe aus
Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteile sich von kleinen Renten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen.
Ein Rentenanspruch entstehe bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Gerade bei geringen Renten bestünden oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen, teilt die Bundesregierung mit.
Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden. Vergleichsweise geringe Renten könnten auch bei 40 oder 45 Versicherungsjahren auftreten, heißt es in der Antwort weiter, da hierzu nicht nur Beitragszeiten, sondern auch beitragsfreie Zeiten zählten, wie etwa Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung, Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeldbezug oder Zeiten des Bezuges einer vor der Altersrente bezogenen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Zu berücksichtigen sei neben weiteren Alterseinkommen auch der „Haushaltskontext“, so die Bundesregierung.
Haben Sie Fragen zur Absicherung im Alter? Wir beraten Sie gerne.