Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Anwälte müssen Mandanten bei verschlechterten Erfolgsaussichten konkret warnen
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Anwälte ihre Mandanten – auch bei bestehendem Rechtsschutz – aktiv und detailliert über verschlechterte Erfolgsaussichten einer Klage informieren müssen.
Die Aufklärung muss dabei so detailliert sein, dass Mandanten eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen können. Ein bloßer Hinweis darauf, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten unabhängig vom Ausgang übernehme, reicht nicht aus und kann ein Haftungsrisiko für die Kanzlei darstellen.
In dem verhandelten Fall vertrat eine Kanzlei eine Mandantin in einem Schadensersatzprozess, in dem Verjährung drohte. Die Rechtsschutzversicherung hatte bereits Deckungszusage erteilt. Im Laufe des Verfahrens fällten jedoch mehrere Gerichte Urteile, die eine Verjährung bestätigten. Die Kanzlei wies ihre Mandantin zwar auf diese Rechtsprechung hin, beschränkte sich jedoch darauf, zu erwähnen, dass der zuständige BGH-Senat noch nicht entschieden habe und die Versicherung die Kosten in jedem Fall trage. Die Mandantin entschied sich für die Fortführung der Klage, die schließlich abgewiesen wurde.
Die Rechtsschutzversicherung verlangte daraufhin von der Kanzlei die Rückerstattung der Anwaltsgebühren, da diese ihre Beratungspflichten verletzt habe. Der BGH gab der Versicherung Recht und stellte fest, dass die Kanzlei ihre Mandantin nicht hinreichend über die veränderte Ausgangslage informiert habe. Ziel der anwaltlichen Beratung sei es, Mandanten verständlich über das Risiko einer Klage aufzuklären, damit diese eine sachgerechte Entscheidung treffen könnten. Diese Pflicht bestehe bereits, sobald sich die Erfolgsaussichten verschlechtern – nicht erst, wenn die Klage aussichtslos sei.
Diese Aufklärungspflicht gelte sowohl für rechtsschutzversicherte als auch für nicht versicherte Mandanten. Ein Rechtsstreit berge nicht nur finanzielle Risiken, sondern erfordere auch Zeit und Aufmerksamkeit und könne die Beziehung zum Prozessgegner belasten. Der bloße Hinweis auf die Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung sei daher nicht ausreichend.