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21.07.2026

Angehörigenpflege im Alter kann Rentenansprüche mindern

Wer im späten Erwerbsleben Angehörige pflegt, riskiert später geringere Rentenansprüche – besonders, wenn keine zusätzlichen Rentenpunkte gutgeschrieben werden. 

Eine aktuelle Analyse des Deutschen Zentrums für Altersfragen zeigt die Lücken im System auf. Die Studie basiert auf verknüpften Daten des Sozio-Oekonomischen Panels (SOEP) und der Deutschen Rentenversicherung. Untersucht wurden Personen der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1955. Das Ergebnis: Pflegende, die keine Rentenpunkte für ihre Tätigkeit erhalten, bauen deutlich weniger Rentenanwartschaften auf als vergleichbare Personen ohne Pflegeverpflichtungen. Besonders betroffen sind Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, die intensive Pflege mit ihrer Erwerbsarbeit vereinbaren, aber die Anspruchsvoraussetzungen für Rentenpunkte nicht erfüllen.

Rentenpunkte für Pflege werden nur unter strengen Bedingungen gewährt: Mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche, maximal 30 Stunden Erwerbsarbeit und ein Pflegegrad 2 der pflegebedürftigen Person sind erforderlich. 

Wer Pflegeaufgaben übernimmt, sollte frühzeitig prüfen, ob und wie diese rentenrechtlich anerkannt werden, um spätere Nachteile zu vermeiden. Zu entsprechenden Zusatzversicherungen für die Absicherung im Alter beraten wir Sie gerne.