Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

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21.07.2026

Angehörigenpflege im Alter kann Rentenansprüche mindern

Wer im späten Erwerbsleben Angehörige pflegt, riskiert später geringere Rentenansprüche – besonders, wenn keine zusätzlichen Rentenpunkte gutgeschrieben werden. 

Eine aktuelle Analyse des Deutschen Zentrums für Altersfragen zeigt die Lücken im System auf. Die Studie basiert auf verknüpften Daten des Sozio-Oekonomischen Panels (SOEP) und der Deutschen Rentenversicherung. Untersucht wurden Personen der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1955. Das Ergebnis: Pflegende, die keine Rentenpunkte für ihre Tätigkeit erhalten, bauen deutlich weniger Rentenanwartschaften auf als vergleichbare Personen ohne Pflegeverpflichtungen. Besonders betroffen sind Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, die intensive Pflege mit ihrer Erwerbsarbeit vereinbaren, aber die Anspruchsvoraussetzungen für Rentenpunkte nicht erfüllen.

Rentenpunkte für Pflege werden nur unter strengen Bedingungen gewährt: Mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche, maximal 30 Stunden Erwerbsarbeit und ein Pflegegrad 2 der pflegebedürftigen Person sind erforderlich. 

Wer Pflegeaufgaben übernimmt, sollte frühzeitig prüfen, ob und wie diese rentenrechtlich anerkannt werden, um spätere Nachteile zu vermeiden. Zu entsprechenden Zusatzversicherungen für die Absicherung im Alter beraten wir Sie gerne.