Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Reiseveranstalter haftet für Verletzungen durch Turbulenzen während Pauschalreise
Ein Reiseveranstalter muss für Verletzungen von Passagieren durch Turbulenzen während eines Fluges haften.
Das Landgericht Frankfurt sprach einem Kläger Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, da die gebuchte Reise durch die Verletzungen vollständig beeinträchtigt wurde. Der Kläger und seine Ehefrau erlitten bei heftigen Turbulenzen schwere Verletzungen, darunter Halswirbelfrakturen, Platzwunden und Prellungen. Der Kläger musste nach der Rückkehr nach Deutschland operiert werden und trug langfristige Beeinträchtigungen davon.
Das Gericht urteilte, dass der Reiseveranstalter für die Verletzungen verantwortlich ist. Da die gebuchte Erholungsreise durch die Verletzungen und starken Schmerzen komplett beeinträchtigt war, sprach das Gericht dem Kläger den vollständigen Reisepreis als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zu. Zudem erhielt er ein Schmerzensgeld. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Auf Reisen sollte man gut abgesichert sein. Wir beraten Sie gerne Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung.