Ramsay aktuell

Passt auf eure Räder auf!
Wie haltet ihr es? Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag? Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

Summer-Vibes incoming …
🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

Wenn die Elektronik brennt …
🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

Clean up your city
Wir waren dabei und haben im Bereich Bremerhavener Heerstraße/Kellerstraße unseren Beitrag geleistet.

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

Gefahr von oben?
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.
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Reiseveranstalter haftet für Verletzungen durch Turbulenzen während Pauschalreise
Ein Reiseveranstalter muss für Verletzungen von Passagieren durch Turbulenzen während eines Fluges haften.
Das Landgericht Frankfurt sprach einem Kläger Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, da die gebuchte Reise durch die Verletzungen vollständig beeinträchtigt wurde. Der Kläger und seine Ehefrau erlitten bei heftigen Turbulenzen schwere Verletzungen, darunter Halswirbelfrakturen, Platzwunden und Prellungen. Der Kläger musste nach der Rückkehr nach Deutschland operiert werden und trug langfristige Beeinträchtigungen davon.
Das Gericht urteilte, dass der Reiseveranstalter für die Verletzungen verantwortlich ist. Da die gebuchte Erholungsreise durch die Verletzungen und starken Schmerzen komplett beeinträchtigt war, sprach das Gericht dem Kläger den vollständigen Reisepreis als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zu. Zudem erhielt er ein Schmerzensgeld. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Auf Reisen sollte man gut abgesichert sein. Wir beraten Sie gerne Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung.