Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Reiseveranstalter haftet für Verletzungen durch Turbulenzen während Pauschalreise
Ein Reiseveranstalter muss für Verletzungen von Passagieren durch Turbulenzen während eines Fluges haften.
Das Landgericht Frankfurt sprach einem Kläger Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, da die gebuchte Reise durch die Verletzungen vollständig beeinträchtigt wurde. Der Kläger und seine Ehefrau erlitten bei heftigen Turbulenzen schwere Verletzungen, darunter Halswirbelfrakturen, Platzwunden und Prellungen. Der Kläger musste nach der Rückkehr nach Deutschland operiert werden und trug langfristige Beeinträchtigungen davon.
Das Gericht urteilte, dass der Reiseveranstalter für die Verletzungen verantwortlich ist. Da die gebuchte Erholungsreise durch die Verletzungen und starken Schmerzen komplett beeinträchtigt war, sprach das Gericht dem Kläger den vollständigen Reisepreis als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zu. Zudem erhielt er ein Schmerzensgeld. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Auf Reisen sollte man gut abgesichert sein. Wir beraten Sie gerne Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung.