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30.06.2026

Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen als zulassungspflichtige Handwerksleistungen

Das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich zulassungspflichtige Handwerksarbeiten sind. Für Verbraucher bedeutet das klare Vorgaben zur Qualifikation und Eintragung der ausführenden Unternehmen.

Dem Verfahren, auf das der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH) hinweist, lag eine Klage gegen ein Unternehmen zugrunde, das Photovoltaikanlagen als Komplettleistung „aus einer Hand“ anbot, ohne in die Handwerksrolle für Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerk eingetragen zu sein. Das Gericht stellte fest, dass die Montage von PV-Anlagen auf Dächern regelmäßig wesentliche Tätigkeiten des Dachdeckerhandwerks umfasst, während die elektrischen Arbeiten dem Kernbereich des Elektrotechnikerhandwerks zuzuordnen sind. Die Installation von PV-Anlagen stellt nach Ansicht des Gerichts grundsätzlich keine handwerksfreie Tätigkeit dar, sondern setzt eine entsprechende Qualifikation und Zulassung voraus.

Prüfen Sie vor Auftragsvergabe, ob das ausführende Unternehmen in der Handwerksrolle eingetragen ist und welche Tätigkeiten tatsächlich abgedeckt sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.