Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Unterhaltszahlungen im Trennungsjahr steuerlich absetzbar
Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf ermöglicht es getrennt lebenden Ehepaaren, Unterhaltszahlungen bereits im Trennungsjahr als Sonderausgaben geltend zu machen. Bisher war dies erst im Folgejahr möglich.
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass Eheleute, die sich im Trennungsjahr für die Einzelveranlagung entscheiden, Unterhaltszahlungen bereits in diesem Jahr steuerlich absetzen können. Angestoßen hatte den Fall die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Bisher war das sogenannte Realsplitting erst ab dem Folgejahr möglich, da die Finanzämter argumentierten, dass im Trennungsjahr noch die Möglichkeit der Zusammenveranlagung bestehe. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und verwies auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2021, die ähnlich gelagert war.
Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist, dass die Eheleute dauerhaft getrennt leben, der Zahlende die Einzelveranlagung wählt und der Empfänger den erhaltenen Unterhalt in seiner Steuererklärung als sonstige Einkünfte angibt. Der Höchstbetrag für den Abzug liegt bei 13.805 Euro pro Jahr (Stand 2026). Da das Urteil noch nicht bundesweit verbindlich ist, können Betroffene bei einer Ablehnung durch das Finanzamt Einspruch einlegen.
Für Versicherte und Steuerzahler bedeutet das Urteil eine wichtige Möglichkeit, im Trennungsjahr steuerliche Vorteile zu nutzen. Besonders in finanziell belastenden Phasen kann dies zu einer spürbaren Entlastung führen. Es lohnt sich, die Steuererklärung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.