Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen als zulassungspflichtige Handwerksleistungen
Das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich zulassungspflichtige Handwerksarbeiten sind. Für Verbraucher bedeutet das klare Vorgaben zur Qualifikation und Eintragung der ausführenden Unternehmen.
Dem Verfahren, auf das der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH) hinweist, lag eine Klage gegen ein Unternehmen zugrunde, das Photovoltaikanlagen als Komplettleistung „aus einer Hand“ anbot, ohne in die Handwerksrolle für Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerk eingetragen zu sein. Das Gericht stellte fest, dass die Montage von PV-Anlagen auf Dächern regelmäßig wesentliche Tätigkeiten des Dachdeckerhandwerks umfasst, während die elektrischen Arbeiten dem Kernbereich des Elektrotechnikerhandwerks zuzuordnen sind. Die Installation von PV-Anlagen stellt nach Ansicht des Gerichts grundsätzlich keine handwerksfreie Tätigkeit dar, sondern setzt eine entsprechende Qualifikation und Zulassung voraus.
Prüfen Sie vor Auftragsvergabe, ob das ausführende Unternehmen in der Handwerksrolle eingetragen ist und welche Tätigkeiten tatsächlich abgedeckt sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.