Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Rechtsschutzversicherung: Regress gegen Anwälte auch bei Kulanzzahlungen möglich
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Rechtsschutzversicherungen Anwälte auch dann in Regress nehmen können, wenn sie ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt haben.
Im verhandelten Fall hatte ein Rechtsschutzversicherer eine Rechtsanwaltsgesellschaft auf Schadensersatz verklagt, nachdem diese im Rahmen einer Dieselskandal-Klage fälschlicherweise die falsche Firma verklagt hatte. Die Klage war erstinstanzlich wegen fehlender Passivlegitimation abgewiesen worden. Der BGH urteilte, dass der Forderungsübergang nicht von einer rechtlichen Verpflichtung der Versicherung abhängt. Selbst bei bewusster Kulanzzahlung gehe der Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers auf den Versicherer über.
Der Fall zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung der Deckungszusage ist. Versicherungsnehmer sollten bei Rechtsstreitigkeiten stets prüfen, ob die Versicherung die Kosten tatsächlich übernehmen muss oder ob es sich um eine Kulanzleistung handelt.