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19.09.2026

Bessere Umsetzung der Organspenderegelung gefordert

Die geltenden Entscheidungsregelung zur Organspende sollen weiterentwickelt werden. Im Mittelpunkt stehen eine bessere Aufklärung sowie eine unkomplizierte und barrierefreie Möglichkeit, den eigenen Willen zu dokumentieren.

Die Zahl der Eintragungen im Organspenderegister bleibt nach Einschätzung von mehreren Abgeordneten im Bundestag deutlich hinter der grundsätzlichen Spendenbereitschaft in der Bevölkerung zurück. Verantwortlich seien vor allem Defizite bei der praktischen Umsetzung und hohe technische Hürden.

In einem fraktionsübergreifenden Antrag lehnen die Abgeordneten eine sogenannte Widerspruchsregelung ab. Bei diesem Modell würde grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine Person einer Organspende zustimmt, sofern sie zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Nach Ansicht der Antragsteller würde dies erheblich in das Selbstbestimmungsrecht eingreifen. Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden.

Stattdessen soll die bestehende Entscheidungsregelung verbessert werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen dem Antrag zufolge zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und ihre Entscheidung zu dokumentieren. Neben Zustimmung und Ablehnung soll auch die Möglichkeit bestehen, eine derzeitige Unentschiedenheit anzugeben.

Das Organspenderegister ist im März 2024 gestartet und damit rund zwei Jahre später als ursprünglich vorgesehen. Die Abgeordneten bemängeln, dass die Registrierung bislang nicht einfach und niedrigschwellig genug möglich sei. Sie fordern deshalb, technische Hürden abzubauen und zusätzlich analoge Eintragungsmöglichkeiten in Bürgerämtern und Ausweisstellen zu schaffen.

Auch die Kommunikations- und Aufklärungsarbeit soll systematisch ausgeweitet werden. Bürgerinnen und Bürger müssten verlässlich informiert werden, damit sie eine freiwillige und selbstbestimmte Entscheidung treffen könnten. Nachteile oder Sanktionen für Menschen, die ihren Willen nicht dokumentieren, sollen ausgeschlossen bleiben.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet eine klare Dokumentation vor allem mehr Rechtssicherheit für die eigenen Wünsche und die Angehörigen. Die Organspende ist jedoch keine Versicherungsleistung und ersetzt auch keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Diese Dokumente regeln andere Fragen und sollten unabhängig von einer Entscheidung zur Organspende geprüft werden.