Ramsay aktuell

Passt auf eure Räder auf!
Wie haltet ihr es? Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag? Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

Summer-Vibes incoming …
🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

Wenn die Elektronik brennt …
🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

Clean up your city
Wir waren dabei und haben im Bereich Bremerhavener Heerstraße/Kellerstraße unseren Beitrag geleistet.

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

Gefahr von oben?
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.
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Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen als zulassungspflichtige Handwerksleistungen
Das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich zulassungspflichtige Handwerksarbeiten sind. Für Verbraucher bedeutet das klare Vorgaben zur Qualifikation und Eintragung der ausführenden Unternehmen.
Dem Verfahren, auf das der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH) hinweist, lag eine Klage gegen ein Unternehmen zugrunde, das Photovoltaikanlagen als Komplettleistung „aus einer Hand“ anbot, ohne in die Handwerksrolle für Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerk eingetragen zu sein. Das Gericht stellte fest, dass die Montage von PV-Anlagen auf Dächern regelmäßig wesentliche Tätigkeiten des Dachdeckerhandwerks umfasst, während die elektrischen Arbeiten dem Kernbereich des Elektrotechnikerhandwerks zuzuordnen sind. Die Installation von PV-Anlagen stellt nach Ansicht des Gerichts grundsätzlich keine handwerksfreie Tätigkeit dar, sondern setzt eine entsprechende Qualifikation und Zulassung voraus.
Prüfen Sie vor Auftragsvergabe, ob das ausführende Unternehmen in der Handwerksrolle eingetragen ist und welche Tätigkeiten tatsächlich abgedeckt sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.