Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Schaden in der Waschstraße: Beweislast liegt beim Kunden
Kommt es zu einem Schaden am Pkw in der Waschstraße, gibt es immer wieder Streit über die Kostenübernahme.
Nach einem aktuellen Urteil muss der Kunde beweisen, dass die Anlage defekt war oder ein Mitarbeiter einen Fehler bei der Einweisung gemacht hat. Im verhandelten Fall verlangte ein Autofahrer vom Betreiber einer Waschstraße Schadensersatz, nachdem sein Fahrzeug während des Waschvorgangs gegen einen Begrenzungspfosten gestoßen war. Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) wies die Klage ab, da der Kunde den Beweis für ein Verschulden des Betreibers nicht erbringen konnte.
Die Richter stützten sich auf die Unterschiede zwischen Waschstraßen und Portalwaschanlagen. In einer Waschstraße bleibt der Fahrer im Fahrzeug und kann durch falsche Reaktionen den Waschvorgang stören. In einer Portalwaschanlage läuft der Prozess dagegen vollautomatisch ab. Hier liegt die Beweislast beim Betreiber, dass seine Anlage fehlerfrei funktioniert.
Ein Sachverständiger und mehrere Zeugen konnten im konkreten Fall weder einen technischen Mangel noch ein Fehlverhalten der Mitarbeiter feststellen. Vielmehr war das Fahrzeug durch eine Lenkbewegung des Fahrers aus der Spur geraten.
Wer sein Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, sollte prüfen, ob die eigene Kfz-Versicherung den Schaden abdeckt. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel Schäden am eigenen Fahrzeug, unabhängig von der Schuldfrage.