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22.09.2026

Sachverständige uneinig über geplante digitale Ermittlungsbefugnisse

In einer Anhörung des Innenausschusses haben Sachverständige die geplante Ausweitung digitaler Ermittlungsbefugnisse unterschiedlich bewertet. Umstritten sind insbesondere der automatisierte biometrische Abgleich mit Internetbildern und die verfahrensübergreifende Analyse großer Datenbestände.

Die geplanten Änderungen betreffen drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu internationalem Terrorismus, Polizeiarbeit und Strafprozessrecht. In einer öffentlichen Anhörung reichte die Bewertung der Vorhaben von grundsätzlicher Zustimmung bis zur Forderung, die Entwürfe vollständig zurückzuziehen.

Kritik kam unter anderem an der praktischen Ausgestaltung und an der Reichweite der vorgesehenen Befugnisse. Biometrische Fahndungsmethoden werden jedoch nicht grundsätzlich abgelehnt. 

Der Deutsche Anwaltverein warnte vor weitreichenden automatisierten Abgleichen mit öffentlich verfügbaren Internetbildern. Dadurch könnten nicht nur Beschuldigte, sondern auch Zeugen erfasst und umfassende Bewegungs-, Kontakt- und Persönlichkeitsprofile erstellt werden. Aus Sicht des DAV sollten Suchvorgänge auf konkrete Verdachtslagen begrenzt werden.

Vertreterinnen und Vertreter des Bundeskriminalamts sowie der Gewerkschaft der Polizei befürworteten dagegen eine gesetzliche Konkretisierung der Befugnisse. Angesichts der wachsenden Menge digitaler Informationen seien automatisierte Verfahren für die Ermittlungsarbeit zunehmend wichtig. Sie könnten dabei helfen, Zusammenhänge zwischen Personen, Orten, Sachverhalten und Ereignissen zu erkennen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher berührt die Debatte vor allem den Schutz personenbezogener Daten. Dazu zählen etwa Bilder, Bewegungsdaten und Informationen aus digitalen Geräten. Auch für Versicherte kann der Umgang mit solchen Daten relevant sein, beispielsweise bei der Prüfung von Schadenfällen oder bei der Verarbeitung sensibler Gesundheits- und Identitätsinformationen. Entscheidend bleibt daher, wie klar die gesetzlichen Grenzen, Kontrollmechanismen und Löschfristen ausgestaltet werden.