Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

Weiterlesen »

Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Weiterlesen »

Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

Weiterlesen »
Symbolbild Ramsay Social Media

Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Weiterlesen »
Symbolbild_Kundenvorteil_RamsayVersicherungsmaklerBremen

Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

Weiterlesen »

Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

03.11.2026

Kleinkredite bis 200 Euro fallen künftig unter Verbraucherschutzregeln

Kurzfristige Kleinkredite bis zu 200 Euro, darunter viele „Buy now, pay later“-Angebote, werden in die geltenden Verbraucherschutzregeln für Kreditverträge einbezogen. Für den Vertragsabschluss genügt künftig die Textform, etwa per E-Mail oder digitaler Bestätigung.

Kleinkredite bis zu einem Betrag von 200 Euro werden künftig rechtlich stärker wie andere Verbraucherdarlehen behandelt. Das betrifft unter anderem Zahlungsmodelle, bei denen Kundinnen und Kunden den Kaufpreis erst später oder in mehreren Teilbeträgen begleichen.

Mit der Einbeziehung gelten für diese Finanzierungen die entsprechenden verbraucherschützenden Vorgaben für Kreditverträge. Dadurch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser über Kosten und Vertragsbedingungen informiert werden und Risiken einer Überschuldung leichter erkennen können.

Für den Abschluss eines Verbraucherdarlehens ist künftig keine eigenhändige Unterschrift auf Papier mehr erforderlich. Eine Erklärung in Textform, beispielsweise per E-Mail oder durch eine digitale Bestätigung, reicht aus.

Der Abschluss eines Kleinkredits kann auch für den Versicherungsschutz relevant sein. Wer etwa eine Finanzierung für ein Produkt mit einer Restschuld- oder Zahlungsausfallversicherung verbindet, sollte prüfen, welche Kosten, Ausschlüsse und Laufzeiten gelten. Eine solche Versicherung ist nicht automatisch erforderlich und sollte nicht mit dem Kredit verwechselt werden.