Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
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angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Schaden in der Waschstraße: Beweislast liegt beim Kunden
Kommt es zu einem Schaden am Pkw in der Waschstraße, gibt es immer wieder Streit über die Kostenübernahme.
Nach einem aktuellen Urteil muss der Kunde beweisen, dass die Anlage defekt war oder ein Mitarbeiter einen Fehler bei der Einweisung gemacht hat. Im verhandelten Fall verlangte ein Autofahrer vom Betreiber einer Waschstraße Schadensersatz, nachdem sein Fahrzeug während des Waschvorgangs gegen einen Begrenzungspfosten gestoßen war. Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) wies die Klage ab, da der Kunde den Beweis für ein Verschulden des Betreibers nicht erbringen konnte.
Die Richter stützten sich auf die Unterschiede zwischen Waschstraßen und Portalwaschanlagen. In einer Waschstraße bleibt der Fahrer im Fahrzeug und kann durch falsche Reaktionen den Waschvorgang stören. In einer Portalwaschanlage läuft der Prozess dagegen vollautomatisch ab. Hier liegt die Beweislast beim Betreiber, dass seine Anlage fehlerfrei funktioniert.
Ein Sachverständiger und mehrere Zeugen konnten im konkreten Fall weder einen technischen Mangel noch ein Fehlverhalten der Mitarbeiter feststellen. Vielmehr war das Fahrzeug durch eine Lenkbewegung des Fahrers aus der Spur geraten.
Wer sein Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, sollte prüfen, ob die eigene Kfz-Versicherung den Schaden abdeckt. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel Schäden am eigenen Fahrzeug, unabhängig von der Schuldfrage.