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22.09.2026

Bund prüft besseren Verbraucherschutz bei Bauträgerinsolvenzen

Käufer von Immobilien sollen besser vor den finanziellen Folgen einer Bauträgerinsolvenz geschützt werden. 

Die Bundesregierung prüft derzeit mögliche Maßnahmen zum besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger. Verlässliche Daten zum Umfang der Schäden fehlen bislang, Schätzungen deuten jedoch auf erhebliche Mehrbelastungen für Betroffene hin.

Nach Angaben der Bundesregierung gibt es weder verlässliche Erkenntnisse zur Zahl der betroffenen Käuferinnen und Käufer noch zur Zahl der Wohneinheiten, die sich bei einer Insolvenz noch im Bau befinden. Auch die durchschnittlichen finanziellen Belastungen der Erwerber sind nicht systematisch erfasst.

Einzelne Verbände gehen davon aus, dass bei einer Insolvenz häufig zwischen 60 und 90 Prozent der bereits gezahlten Abschlagszahlungen verloren gehen können. Zudem könnten für die Fertigstellung eines Bauprojekts Mehrkosten anfallen.

Die Schätzungen zu diesen Mehrkosten unterscheiden sich deutlich. Genannt wurden Aufschläge von zehn bis 25 Prozent auf die noch ausstehenden Fertigstellungskosten. Bei Insolvenzen in einer frühen Bauphase könnten die zusätzlichen Belastungen noch höher ausfallen. Ein weiterer Verband bezifferte mögliche Mehrkosten auf 50.000 bis 100.000 Euro. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie diese Angaben nicht überprüfen konnte.

Für Immobilienkäufer können solche Risiken neben dem Verlust bereits gezahlter Beträge auch Auswirkungen auf die Finanzierung haben. Ob und in welchem Umfang Versicherungen einspringen, hängt vom jeweiligen Vertrag und vom versicherten Risiko ab. Ein allgemeiner Schutz vor den finanziellen Folgen einer Bauträgerinsolvenz ist damit nicht automatisch gewährleistet. Käufer sollten daher vor Vertragsabschluss insbesondere Zahlungspläne, Sicherheiten und mögliche Absicherungen prüfen lassen.