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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

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27.10.2026

Tankflaschen dürfen unter Voraussetzungen an Autogastankstellen befüllt werden

Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen dürfen in Deutschland nun an öffentlichen Autogastankstellen befüllt werden. Voraussetzung ist ein Einbau nach den aktuellen technischen Vorgaben sowie ein geeigneter Außenfüllanschluss.

Die Befüllung von Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen ist in Deutschland ab sofort geregelt. Grundlage ist die geänderte Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3151. Die Regelung ergänzt die seit Juni 2026 geltenden Anforderungen an den Einbau von Tankflaschen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607. Das berichtet der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).

Halterinnen und Halter bereits eingebauter Tankflaschen sollten vor der ersten Befüllung prüfen lassen, ob die Anlage den aktuellen Vorgaben entspricht. Falls erforderlich, muss der Einbau angepasst und anschließend von einer anerkannten sachkundigen Person geprüft werden. Die Befüllung erfolgt über einen außen am Fahrzeug angebrachten Füllanschluss. Die Füllanschlussleitung darf nicht durch den Wohnraum geführt werden. Zwischen Tankflasche und Außenanschluss ist außerdem eine Sicherheitskupplung vorgeschrieben. Ein automatischer Füllstopp begrenzt die Befüllung auf 80 Prozent. Ein Sicherheitsventil soll bei unerwartetem Druckanstieg Gas kontrolliert ablassen und anschließend wieder schließen.

Für Besitzerinnen und Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen sind neben der technischen Prüfung auch mögliche Haftungs- und Sachschäden relevant. Ob Schäden an Fahrzeug, Gasanlage oder persönlichem Eigentum durch eine bestehende Versicherung abgedeckt sind, hängt vom jeweiligen Vertrag und der Ursache des Schadens ab. Änderungen an der Anlage sollten deshalb dokumentiert und durch qualifizierte Fachleute ausgeführt werden.