Ramsay aktuell

Passt auf eure Räder auf!
Wie haltet ihr es? Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag? Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

Summer-Vibes incoming …
🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

Wenn die Elektronik brennt …
🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

Clean up your city
Wir waren dabei und haben im Bereich Bremerhavener Heerstraße/Kellerstraße unseren Beitrag geleistet.

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

Gefahr von oben?
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.
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Tankflaschen dürfen unter Voraussetzungen an Autogastankstellen befüllt werden
Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen dürfen in Deutschland nun an öffentlichen Autogastankstellen befüllt werden. Voraussetzung ist ein Einbau nach den aktuellen technischen Vorgaben sowie ein geeigneter Außenfüllanschluss.
Die Befüllung von Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen ist in Deutschland ab sofort geregelt. Grundlage ist die geänderte Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3151. Die Regelung ergänzt die seit Juni 2026 geltenden Anforderungen an den Einbau von Tankflaschen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607. Das berichtet der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).
Halterinnen und Halter bereits eingebauter Tankflaschen sollten vor der ersten Befüllung prüfen lassen, ob die Anlage den aktuellen Vorgaben entspricht. Falls erforderlich, muss der Einbau angepasst und anschließend von einer anerkannten sachkundigen Person geprüft werden. Die Befüllung erfolgt über einen außen am Fahrzeug angebrachten Füllanschluss. Die Füllanschlussleitung darf nicht durch den Wohnraum geführt werden. Zwischen Tankflasche und Außenanschluss ist außerdem eine Sicherheitskupplung vorgeschrieben. Ein automatischer Füllstopp begrenzt die Befüllung auf 80 Prozent. Ein Sicherheitsventil soll bei unerwartetem Druckanstieg Gas kontrolliert ablassen und anschließend wieder schließen.
Für Besitzerinnen und Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen sind neben der technischen Prüfung auch mögliche Haftungs- und Sachschäden relevant. Ob Schäden an Fahrzeug, Gasanlage oder persönlichem Eigentum durch eine bestehende Versicherung abgedeckt sind, hängt vom jeweiligen Vertrag und der Ursache des Schadens ab. Änderungen an der Anlage sollten deshalb dokumentiert und durch qualifizierte Fachleute ausgeführt werden.