Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Weiterlesen »

Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

Weiterlesen »

BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Weiterlesen »

Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

31.10.2026

Reform von Elterngeld und Mutterschutz in der Diskussion

Die geplante Reform soll den Elterngeldzeitraum von insgesamt 14 Monaten erhalten und Mindest- sowie Höchstbeträge anheben. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert jedoch fehlende Flexibilität, eine ausbleibende Regelung für Selbstständige und die vorgesehenen Voraussetzungen für die Bezugsdauer.

Nach den bisherigen Reformplänen sollen Eltern weiterhin insgesamt bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen können. Voraussetzung ist jedoch, dass beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate übernehmen. Kann ein Elternteil diese Zeit nicht nehmen, stehen der Familie möglicherweise nur zehn Monate zur Verfügung. Für die verbleibenden Monate bis zum Betreuungsanspruch ab dem ersten Geburtstag des Kindes könnte dann unbezahlte Elternzeit erforderlich werden.

Der Deutsche Anwaltverein bewertet den Erhalt der 14 Monate als Verbesserung gegenüber früheren Überlegungen, den Bezugszeitraum auf zwölf Monate zu verkürzen. Zugleich fordert der Verband mehr Flexibilität bei der Aufteilung der Monate. Die geplante Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge sei grundsätzlich überfällig, bleibe nach seiner Einschätzung aber hinter dem Kaufkraftverlust durch die Inflation zurück.

Weiterhin fehle eine Regelung für eine vollständig bezahlte Freistellung des zweiten Elternteils unmittelbar nach der Geburt. Eine solche Freistellung könnte die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung von Beginn an erleichtern.

Bei der Reform des Mutterschutzgesetzes ist nach dem derzeitigen Stand kein eigener Mutterschutz für Selbstständige vorgesehen. Selbstständige müssen daher weiterhin eigenständig vorsorgen, etwa durch eine passende Kranken-, Krankentagegeld- oder Betriebsausfallabsicherung. Welche Leistungen tatsächlich greifen, hängt vom Versicherungsvertrag, dem gewählten Leistungsumfang und dem jeweiligen Sozialversicherungssystem ab.

Kritisch bewertet wird außerdem, wie Beschäftigungsverbote künftig begründet werden sollen. Nach Ansicht des Verbands müssen Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsplatzbeschreibungen ausreichend konkret sein, damit medizinische Fachkräfte nachvollziehbar angeben können, welche Tätigkeiten nicht ausgeübt werden dürfen. 

Wenn Kinder unterwegs sind, stellt das die Lebensplanung vor neue Herausforderungen. Hinsichtlich der finanziellen Absicherung und der Absicherung von Lebensrisiken beraten wir Sie gerne.