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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

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03.11.2026

Elektronische Belege sollen die Papierbelegpflicht ab 2028 ersetzen

Unternehmen sollen ab 2028 keine Papierbelege mehr ausgeben müssen, sondern Belege elektronisch bereitstellen. Zugleich sollen größere Betriebe elektronische Kassensysteme mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung nutzen müssen.

Die Bundesregierung plant eine elektronische Belegbereitstellungspflicht. Die bisherige Pflicht zur Ausgabe eines Papierbelegs soll ab 2028 entfallen. Unternehmen müssten Kundinnen und Kunden dann einen Beleg in elektronischer Form zugänglich machen.

Ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro sollen Unternehmen ab 2028 zudem eine elektronische Kasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung vorhalten. Die Regelung soll verhindern, dass Umsätze nicht vollständig erfasst und versteuert werden. Elektronische Kassensysteme sichern die Aufzeichnungen unmittelbar kryptografisch und sollen dadurch Manipulationen erschweren.

Auch die Kontrollmöglichkeiten der Finanzbehörden sollen ausgeweitet werden. Kassen-Nachschauen könnten künftig auch durch das Finanzamt vorgenommen werden, in dessen Bezirk ein Unternehmen vorübergehend tätig ist. Das betrifft beispielsweise Händler auf Volksfesten, Weihnachtsmärkten oder Messen.

Für den Einsatz oder die Verbreitung von Manipulationssoftware für elektronische Kassen ist außerdem eine Verschärfung des Strafrahmens vorgesehen. Künftig soll dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich sein.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann der elektronische Beleg den Nachweis eines Kaufs erleichtern, etwa bei Reklamationen oder Versicherungsfällen. Wichtig ist, digitale Belege sicher zu speichern und darauf zu achten, wie der Händler sie bereitstellt. Bei Schäden oder Diebstahl können Kaufbelege auch für die Hausratversicherung oder andere Versicherungsleistungen relevant sein.