Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
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angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Elementarschutz: Eigentümerverbände fordern bezahlbare Absicherung gegen Naturgefahren
Die Bundesregierung will den Versicherungsschutz für Wohngebäude gegen Hochwasser, Starkregen und andere Naturgefahren weiterentwickeln. Der Verband Wohneigentum sieht im vorgelegten Diskussionspapier jedoch offene Fragen bei Prämien, Selbstbehalten, Hochrisikogebieten und staatlicher Rückversicherung.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer sei insbesondere unklar, wie ein dauerhaft bezahlbarer Versicherungsschutz in besonders gefährdeten Regionen sichergestellt werden soll. Nach Auffassung des Verbands braucht es dafür eine verbindliche staatliche Rückversicherung, die auch extreme Großschäden abfedert. Ohne eine solche Absicherung könnten Prämien in Hochrisikolagen viele Haushalte finanziell überfordern.
Der Verband fordert außerdem klare Regeln für den Versicherungsschutz in besonders gefährdeten Gebieten. Dazu gehörten Begrenzungen bei Prämien und Selbstbehalten sowie eine verbindliche Berücksichtigung individueller Schutzmaßnahmen, etwa Rückstausicherungen oder baulicher Hochwasserschutz. Solche Maßnahmen können das Schadenrisiko reduzieren, ersetzen aber keine Versicherung.
Auch Prämienanpassungen bestehender Verträge sollten nach Ansicht des Verbands transparenten Regeln folgen. Positiv bewertet wird, dass eine Offenlegung der Risikoeinstufung vorgesehen ist und eine unabhängige Überprüfung geprüft werden soll. Für Versicherte müsse nachvollziehbar sein, wie die Gefährdung eines Grundstücks bewertet wird und welche Folgen dies für den Beitrag hat.
Neben dem Versicherungsschutz verlangt der Verband mehr staatliche Unterstützung für private und kommunale Vorsorge. Dazu zählen unter anderem Entsiegelung, Rückhalteflächen und Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen. Auf europäischer Ebene soll die Interessenvertretung privater Haushalte bei der geplanten Klimaresilienz- und Klimaversicherungspolitik stärker berücksichtigt werden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt vor Abschluss oder Anpassung einer Elementarschadenversicherung wichtig, den konkreten Leistungsumfang zu prüfen. Zu beachten sind insbesondere versicherte Naturgefahren, Wartezeiten, Selbstbehalte, Ausschlüsse und Anforderungen an Schutzmaßnahmen am Gebäude. Wir beraten Sie dazu gerne.