Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
Der Booster für Ihre KFZ Versicherung ! Bis zum 30.11. heißt es wieder Preise vergleichen und Beiträge sparen.Sprechen Sie uns gerne an, kostenlos und unverbindlich.Mit

angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Schlichtung bei Streit über Pauschalreisen bleibt freiwillig
Reiseveranstalter sollen auch künftig freiwillig an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilnehmen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt bei Streitigkeiten über Pauschalreisen weiterhin auf eine freiwillige Teilnahme der Veranstalter an der außergerichtlichen Verbraucherstreitbeilegung. Eine verpflichtende Beteiligung sei bei einem Runden Tisch mit Vertretern der Reisebranche und des Verbraucherschutzes nicht gefordert worden.
Reiseveranstalter verweisen unter anderem auf zusätzlichen Bürokratie- und Personalaufwand sowie auf Kosten. Einige Unternehmen führen ihr eigenes Beschwerdemanagement als Alternative an. Das Ministerium will zunächst beobachten, ob sich künftig mehr Reiseveranstalter an Schlichtungsverfahren beteiligen und die Zahl der Fälle steigt. Sollte dies nicht geschehen, könnten zu einem späteren Zeitpunkt weitere Maßnahmen geprüft werden.
Für Reisende kann eine außergerichtliche Schlichtung eine Möglichkeit sein, Streitigkeiten über eine Pauschalreise ohne Gerichtsverfahren zu klären. Das kann beispielsweise bei Problemen mit erheblichen Reisemängeln, ausgefallenen Leistungen oder einer nicht vertragsgemäßen Unterkunft relevant sein. Da die Teilnahme freiwillig ist, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst prüfen, ob der jeweilige Veranstalter und die zuständige Schlichtungsstelle an dem Verfahren teilnehmen.
Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung betrifft dagegen in erster Linie die Kosten, wenn eine Reise aus bestimmten versicherten Gründen nicht angetreten oder vorzeitig beendet werden kann. Sie ersetzt keine Schlichtung bei Mängeln des Reisevertrags. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche helfen, sofern der konkrete Streit vom Versicherungsschutz umfasst ist.