Ramsay aktuell

Sicher durch die dunkle Jahreszeit
🔒 Sicher durch die dunkle Jahreszeit! 🏠✨ Die Tage werden kürzer, die Nächte länger – und leider steigen auch die Einbruchsstatistiken. 🚨 Doch keine Sorge,

Hast du ein riskantes Hobby?
🏡 Hast du dein Hab und Gut, dein Haus oder Oldtimer, versichert? Natürlich wünscht man sich in diesem Fall einen zuverlässigen Versicherungsschutz, der im Ernstfall

Finger weg von der Maklerapp
Finger weg von der Maklerapp! Schnell landen eure Verträge in fremden Händen! Diese Apps werben damit, alles an einem Ort zu bündeln – doch damit

🔔 EM Eröffnungsspiel
Am kommenden Freitag startet die Fußball Europameisterschaft mit dem Eröffnungsspiel Deutschland 🇩🇪 gegen Schottland🏴 und allmählich steigt auch bei uns im Büro die Vorfreude auf

🔔 Sommerferien starten am 24.06.
🔔 Wichtige Info für alle, die zuhause ausziehen! 🎓 Ihr wechselt von der Schule in die Ausbildung oder ins Studium und zieht aus dem Elternhaus

Hoch die Hände …
Hoch die Hände, Wochenende! Unser Björn sehnt den morgigen Tag herbei, denn sein Verein, die Borussia, steht gegen Real Madrid im Pokalfinale! Für
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Schlichtung bei Streit über Pauschalreisen bleibt freiwillig
Reiseveranstalter sollen auch künftig freiwillig an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilnehmen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt bei Streitigkeiten über Pauschalreisen weiterhin auf eine freiwillige Teilnahme der Veranstalter an der außergerichtlichen Verbraucherstreitbeilegung. Eine verpflichtende Beteiligung sei bei einem Runden Tisch mit Vertretern der Reisebranche und des Verbraucherschutzes nicht gefordert worden.
Reiseveranstalter verweisen unter anderem auf zusätzlichen Bürokratie- und Personalaufwand sowie auf Kosten. Einige Unternehmen führen ihr eigenes Beschwerdemanagement als Alternative an. Das Ministerium will zunächst beobachten, ob sich künftig mehr Reiseveranstalter an Schlichtungsverfahren beteiligen und die Zahl der Fälle steigt. Sollte dies nicht geschehen, könnten zu einem späteren Zeitpunkt weitere Maßnahmen geprüft werden.
Für Reisende kann eine außergerichtliche Schlichtung eine Möglichkeit sein, Streitigkeiten über eine Pauschalreise ohne Gerichtsverfahren zu klären. Das kann beispielsweise bei Problemen mit erheblichen Reisemängeln, ausgefallenen Leistungen oder einer nicht vertragsgemäßen Unterkunft relevant sein. Da die Teilnahme freiwillig ist, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst prüfen, ob der jeweilige Veranstalter und die zuständige Schlichtungsstelle an dem Verfahren teilnehmen.
Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung betrifft dagegen in erster Linie die Kosten, wenn eine Reise aus bestimmten versicherten Gründen nicht angetreten oder vorzeitig beendet werden kann. Sie ersetzt keine Schlichtung bei Mängeln des Reisevertrags. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche helfen, sofern der konkrete Streit vom Versicherungsschutz umfasst ist.