Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Schlichtung bei Streit über Pauschalreisen bleibt freiwillig
Reiseveranstalter sollen auch künftig freiwillig an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilnehmen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt bei Streitigkeiten über Pauschalreisen weiterhin auf eine freiwillige Teilnahme der Veranstalter an der außergerichtlichen Verbraucherstreitbeilegung. Eine verpflichtende Beteiligung sei bei einem Runden Tisch mit Vertretern der Reisebranche und des Verbraucherschutzes nicht gefordert worden.
Reiseveranstalter verweisen unter anderem auf zusätzlichen Bürokratie- und Personalaufwand sowie auf Kosten. Einige Unternehmen führen ihr eigenes Beschwerdemanagement als Alternative an. Das Ministerium will zunächst beobachten, ob sich künftig mehr Reiseveranstalter an Schlichtungsverfahren beteiligen und die Zahl der Fälle steigt. Sollte dies nicht geschehen, könnten zu einem späteren Zeitpunkt weitere Maßnahmen geprüft werden.
Für Reisende kann eine außergerichtliche Schlichtung eine Möglichkeit sein, Streitigkeiten über eine Pauschalreise ohne Gerichtsverfahren zu klären. Das kann beispielsweise bei Problemen mit erheblichen Reisemängeln, ausgefallenen Leistungen oder einer nicht vertragsgemäßen Unterkunft relevant sein. Da die Teilnahme freiwillig ist, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst prüfen, ob der jeweilige Veranstalter und die zuständige Schlichtungsstelle an dem Verfahren teilnehmen.
Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung betrifft dagegen in erster Linie die Kosten, wenn eine Reise aus bestimmten versicherten Gründen nicht angetreten oder vorzeitig beendet werden kann. Sie ersetzt keine Schlichtung bei Mängeln des Reisevertrags. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche helfen, sofern der konkrete Streit vom Versicherungsschutz umfasst ist.