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Grillen, Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

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19.09.2026

Schlichtung bei Streit über Pauschalreisen bleibt freiwillig

Reiseveranstalter sollen auch künftig freiwillig an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilnehmen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt bei Streitigkeiten über Pauschalreisen weiterhin auf eine freiwillige Teilnahme der Veranstalter an der außergerichtlichen Verbraucherstreitbeilegung. Eine verpflichtende Beteiligung sei bei einem Runden Tisch mit Vertretern der Reisebranche und des Verbraucherschutzes nicht gefordert worden.

Reiseveranstalter verweisen unter anderem auf zusätzlichen Bürokratie- und Personalaufwand sowie auf Kosten. Einige Unternehmen führen ihr eigenes Beschwerdemanagement als Alternative an. Das Ministerium will zunächst beobachten, ob sich künftig mehr Reiseveranstalter an Schlichtungsverfahren beteiligen und die Zahl der Fälle steigt. Sollte dies nicht geschehen, könnten zu einem späteren Zeitpunkt weitere Maßnahmen geprüft werden.

Für Reisende kann eine außergerichtliche Schlichtung eine Möglichkeit sein, Streitigkeiten über eine Pauschalreise ohne Gerichtsverfahren zu klären. Das kann beispielsweise bei Problemen mit erheblichen Reisemängeln, ausgefallenen Leistungen oder einer nicht vertragsgemäßen Unterkunft relevant sein. Da die Teilnahme freiwillig ist, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst prüfen, ob der jeweilige Veranstalter und die zuständige Schlichtungsstelle an dem Verfahren teilnehmen.

Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung betrifft dagegen in erster Linie die Kosten, wenn eine Reise aus bestimmten versicherten Gründen nicht angetreten oder vorzeitig beendet werden kann. Sie ersetzt keine Schlichtung bei Mängeln des Reisevertrags. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche helfen, sofern der konkrete Streit vom Versicherungsschutz umfasst ist.