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Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!
Und schon wieder regnet es … Tipss zum Schutz des Zuhauses: Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Hoch die Hände, Wochenende!
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Schlichtung bei Streit über Pauschalreisen bleibt freiwillig
Reiseveranstalter sollen auch künftig freiwillig an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilnehmen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt bei Streitigkeiten über Pauschalreisen weiterhin auf eine freiwillige Teilnahme der Veranstalter an der außergerichtlichen Verbraucherstreitbeilegung. Eine verpflichtende Beteiligung sei bei einem Runden Tisch mit Vertretern der Reisebranche und des Verbraucherschutzes nicht gefordert worden.
Reiseveranstalter verweisen unter anderem auf zusätzlichen Bürokratie- und Personalaufwand sowie auf Kosten. Einige Unternehmen führen ihr eigenes Beschwerdemanagement als Alternative an. Das Ministerium will zunächst beobachten, ob sich künftig mehr Reiseveranstalter an Schlichtungsverfahren beteiligen und die Zahl der Fälle steigt. Sollte dies nicht geschehen, könnten zu einem späteren Zeitpunkt weitere Maßnahmen geprüft werden.
Für Reisende kann eine außergerichtliche Schlichtung eine Möglichkeit sein, Streitigkeiten über eine Pauschalreise ohne Gerichtsverfahren zu klären. Das kann beispielsweise bei Problemen mit erheblichen Reisemängeln, ausgefallenen Leistungen oder einer nicht vertragsgemäßen Unterkunft relevant sein. Da die Teilnahme freiwillig ist, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst prüfen, ob der jeweilige Veranstalter und die zuständige Schlichtungsstelle an dem Verfahren teilnehmen.
Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung betrifft dagegen in erster Linie die Kosten, wenn eine Reise aus bestimmten versicherten Gründen nicht angetreten oder vorzeitig beendet werden kann. Sie ersetzt keine Schlichtung bei Mängeln des Reisevertrags. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche helfen, sofern der konkrete Streit vom Versicherungsschutz umfasst ist.