Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
Das Hessische Landessozialgericht hat in zwei Fällen entschieden, unter welchen Bedingungen Wege zum Mittagessen im Homeoffice oder bei mobilem Arbeiten gesetzlich unfallversichert sind.
Das Gericht anerkannte im ersten Fall einen Arbeitsunfall: Eine im Homeoffice tätige Arbeitnehmerin stürzte auf dem Weg zum Imbiss in ihrer Mittagspause und brach sich den Oberarm. Da sie den Weg zurücklegte, um ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, und durch betriebliche Abläufe eingebunden war, galt dies als versicherter Arbeitsweg. Entscheidend war, dass die Tätigkeit im Homeoffice während der Pandemie vom Arbeitgeber gewünscht und als Regelfall praktiziert wurde.
Im zweiten Fall verneinte das Gericht den Versicherungsschutz: Ein Arbeitnehmer, der auf der Terrasse eines Kollegen arbeitete, stürzte auf dem Weg zum Essen. Hier fehlte die betriebliche Einbindung, da er seine Arbeit frei gestalten konnte und der Weg nicht primär der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit diente. Zudem war der Arbeitstag auf sechs Stunden begrenzt, sodass die Nahrungsaufnahme nicht mehr als betrieblich bedingt eingestuft wurde.
Für Verbraucher bedeutet dies, dass der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice oder bei mobilem Arbeiten nur dann greift, wenn der Weg zur Nahrungsbeschaffung klar mit der betrieblichen Tätigkeit verknüpft ist und der Arbeitnehmer in die betriebliche Organisation eingebunden bleibt. Eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über den Arbeitsort ist dabei entscheidend. Sie haben Fragen zum Unfallversicherungsschutz? Wir beraten Sie gerne.