Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
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angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Wer haftet bei grob verkehrswidriger E-Scooter-Nutzung?
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass bei grob verkehrswidriger Nutzung eines E-Scooters der Fahrer im Falle eines Unfalls haftet.
Der Fahrer des E-Scooters hatte gegen mehrere Verkehrsregeln verstoßen und war alkoholisiert. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der E-Scooter-Fahrer in mehrfacher Hinsicht grob verkehrswidrig gehandelt habe. Er befuhr den Radweg entgegen der zulässigen Fahrtrichtung, zudem nutzte er den E-Scooter verbotswidrig gemeinsam mit einer weiteren Person. Hinzu kam eine polizeilich festgestellte Alkoholisierung von 0,34 mg/l, die zwar nicht als Fahruntüchtig gilt, die Sorgfaltspflichten des Fahrers aber zusätzlich erhöht.
Das Gericht führte aus, dass das streitgegenständliche Unfallgeschehen aufgrund des grob verkehrswidrigen und schuldhaften Fahrverhaltens des E-Scooter-Fahrers zu einer hundertprozentigen Haftung der Beklagten führe. Die Betriebsgefahr des Taxiunternehmens trete hinter dem überwiegenden Verschulden des E-Scooter-Fahrers vollständig zurück. Ein unfallursächlicher Verkehrsverstoß des Taxifahrers sei nicht nachweisbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer Haftpflichtversicherung für E-Scooter-Fahrer. Da E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten, ist eine entsprechende Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Im Schadensfall haften Versicherer für die durch den Fahrer verursachten Schäden – selbst bei grob fahrlässigem Verhalten. Wir beraten Sie dazu gerne.