Ramsay aktuell

Sicher durch die dunkle Jahreszeit
🔒 Sicher durch die dunkle Jahreszeit! 🏠✨ Die Tage werden kürzer, die Nächte länger – und leider steigen auch die Einbruchsstatistiken. 🚨 Doch keine Sorge,

Hast du ein riskantes Hobby?
🏡 Hast du dein Hab und Gut, dein Haus oder Oldtimer, versichert? Natürlich wünscht man sich in diesem Fall einen zuverlässigen Versicherungsschutz, der im Ernstfall

Finger weg von der Maklerapp
Finger weg von der Maklerapp! Schnell landen eure Verträge in fremden Händen! Diese Apps werben damit, alles an einem Ort zu bündeln – doch damit

🔔 EM Eröffnungsspiel
Am kommenden Freitag startet die Fußball Europameisterschaft mit dem Eröffnungsspiel Deutschland 🇩🇪 gegen Schottland🏴 und allmählich steigt auch bei uns im Büro die Vorfreude auf

🔔 Sommerferien starten am 24.06.
🔔 Wichtige Info für alle, die zuhause ausziehen! 🎓 Ihr wechselt von der Schule in die Ausbildung oder ins Studium und zieht aus dem Elternhaus

Hoch die Hände …
Hoch die Hände, Wochenende! Unser Björn sehnt den morgigen Tag herbei, denn sein Verein, die Borussia, steht gegen Real Madrid im Pokalfinale! Für
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Wer haftet bei grob verkehrswidriger E-Scooter-Nutzung?
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass bei grob verkehrswidriger Nutzung eines E-Scooters der Fahrer im Falle eines Unfalls haftet.
Der Fahrer des E-Scooters hatte gegen mehrere Verkehrsregeln verstoßen und war alkoholisiert. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der E-Scooter-Fahrer in mehrfacher Hinsicht grob verkehrswidrig gehandelt habe. Er befuhr den Radweg entgegen der zulässigen Fahrtrichtung, zudem nutzte er den E-Scooter verbotswidrig gemeinsam mit einer weiteren Person. Hinzu kam eine polizeilich festgestellte Alkoholisierung von 0,34 mg/l, die zwar nicht als Fahruntüchtig gilt, die Sorgfaltspflichten des Fahrers aber zusätzlich erhöht.
Das Gericht führte aus, dass das streitgegenständliche Unfallgeschehen aufgrund des grob verkehrswidrigen und schuldhaften Fahrverhaltens des E-Scooter-Fahrers zu einer hundertprozentigen Haftung der Beklagten führe. Die Betriebsgefahr des Taxiunternehmens trete hinter dem überwiegenden Verschulden des E-Scooter-Fahrers vollständig zurück. Ein unfallursächlicher Verkehrsverstoß des Taxifahrers sei nicht nachweisbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer Haftpflichtversicherung für E-Scooter-Fahrer. Da E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten, ist eine entsprechende Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Im Schadensfall haften Versicherer für die durch den Fahrer verursachten Schäden – selbst bei grob fahrlässigem Verhalten. Wir beraten Sie dazu gerne.