Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Wer haftet bei grob verkehrswidriger E-Scooter-Nutzung?
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass bei grob verkehrswidriger Nutzung eines E-Scooters der Fahrer im Falle eines Unfalls haftet.
Der Fahrer des E-Scooters hatte gegen mehrere Verkehrsregeln verstoßen und war alkoholisiert. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der E-Scooter-Fahrer in mehrfacher Hinsicht grob verkehrswidrig gehandelt habe. Er befuhr den Radweg entgegen der zulässigen Fahrtrichtung, zudem nutzte er den E-Scooter verbotswidrig gemeinsam mit einer weiteren Person. Hinzu kam eine polizeilich festgestellte Alkoholisierung von 0,34 mg/l, die zwar nicht als Fahruntüchtig gilt, die Sorgfaltspflichten des Fahrers aber zusätzlich erhöht.
Das Gericht führte aus, dass das streitgegenständliche Unfallgeschehen aufgrund des grob verkehrswidrigen und schuldhaften Fahrverhaltens des E-Scooter-Fahrers zu einer hundertprozentigen Haftung der Beklagten führe. Die Betriebsgefahr des Taxiunternehmens trete hinter dem überwiegenden Verschulden des E-Scooter-Fahrers vollständig zurück. Ein unfallursächlicher Verkehrsverstoß des Taxifahrers sei nicht nachweisbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer Haftpflichtversicherung für E-Scooter-Fahrer. Da E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten, ist eine entsprechende Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Im Schadensfall haften Versicherer für die durch den Fahrer verursachten Schäden – selbst bei grob fahrlässigem Verhalten. Wir beraten Sie dazu gerne.