Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
Der Booster für Ihre KFZ Versicherung ! Bis zum 30.11. heißt es wieder Preise vergleichen und Beiträge sparen.Sprechen Sie uns gerne an, kostenlos und unverbindlich.Mit

angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Equal Pay: EU-Richtlinie gilt ab sofort direkt – neue Rechte für Beschäftigte
Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lassen, doch die Rechtslage hat sich dennoch geändert. Beschäftigte können sich ab sofort direkt auf die EU-Vorgaben berufen, um Lohngerechtigkeit einzuklagen.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, verbindliche Regeln für mehr Lohngerechtigkeit zu schaffen. Die dreijährige Umsetzungsfrist endete am 7. Juni 2026, doch in Deutschland liegt ein neues Gesetz weiterhin nicht vor. Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 hat sich als unwirksam erwiesen, um die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen.
Mit Ablauf der Frist gilt die Richtlinie nun unmittelbar in Deutschland. Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen können sich vor Gericht direkt auf die EU-Vorgaben berufen, sofern eine europarechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts an ihre Grenzen stößt. Dies betrifft insbesondere Beschäftigte im öffentlichen Dienst, in Landes- und Kommunalbetrieben sowie in staatlich kontrollierten Unternehmen. Die Richtlinie gibt Beschäftigten neue rechtliche Möglichkeiten, um Auskunft über Entgelte zu verlangen und ungleiche Bezahlung anzugreifen.