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🔔 EM Eröffnungsspiel
Am kommenden Freitag startet die Fußball Europameisterschaft mit dem Eröffnungsspiel Deutschland 🇩🇪 gegen Schottland🏴 und allmählich steigt auch bei uns im Büro die Vorfreude auf

🔔 Sommerferien starten am 24.06.
🔔 Wichtige Info für alle, die zuhause ausziehen! 🎓 Ihr wechselt von der Schule in die Ausbildung oder ins Studium und zieht aus dem Elternhaus

Hoch die Hände …
Hoch die Hände, Wochenende! Unser Björn sehnt den morgigen Tag herbei, denn sein Verein, die Borussia, steht gegen Real Madrid im Pokalfinale! Für
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Equal Pay: EU-Richtlinie gilt ab sofort direkt – neue Rechte für Beschäftigte
Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lassen, doch die Rechtslage hat sich dennoch geändert. Beschäftigte können sich ab sofort direkt auf die EU-Vorgaben berufen, um Lohngerechtigkeit einzuklagen.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, verbindliche Regeln für mehr Lohngerechtigkeit zu schaffen. Die dreijährige Umsetzungsfrist endete am 7. Juni 2026, doch in Deutschland liegt ein neues Gesetz weiterhin nicht vor. Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 hat sich als unwirksam erwiesen, um die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen.
Mit Ablauf der Frist gilt die Richtlinie nun unmittelbar in Deutschland. Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen können sich vor Gericht direkt auf die EU-Vorgaben berufen, sofern eine europarechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts an ihre Grenzen stößt. Dies betrifft insbesondere Beschäftigte im öffentlichen Dienst, in Landes- und Kommunalbetrieben sowie in staatlich kontrollierten Unternehmen. Die Richtlinie gibt Beschäftigten neue rechtliche Möglichkeiten, um Auskunft über Entgelte zu verlangen und ungleiche Bezahlung anzugreifen.