Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
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Equal Pay: EU-Richtlinie gilt ab sofort direkt – neue Rechte für Beschäftigte
Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lassen, doch die Rechtslage hat sich dennoch geändert. Beschäftigte können sich ab sofort direkt auf die EU-Vorgaben berufen, um Lohngerechtigkeit einzuklagen.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, verbindliche Regeln für mehr Lohngerechtigkeit zu schaffen. Die dreijährige Umsetzungsfrist endete am 7. Juni 2026, doch in Deutschland liegt ein neues Gesetz weiterhin nicht vor. Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 hat sich als unwirksam erwiesen, um die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen.
Mit Ablauf der Frist gilt die Richtlinie nun unmittelbar in Deutschland. Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen können sich vor Gericht direkt auf die EU-Vorgaben berufen, sofern eine europarechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts an ihre Grenzen stößt. Dies betrifft insbesondere Beschäftigte im öffentlichen Dienst, in Landes- und Kommunalbetrieben sowie in staatlich kontrollierten Unternehmen. Die Richtlinie gibt Beschäftigten neue rechtliche Möglichkeiten, um Auskunft über Entgelte zu verlangen und ungleiche Bezahlung anzugreifen.