Ramsay aktuell

Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!
Und schon wieder regnet es … Tipss zum Schutz des Zuhauses: Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Hoch die Hände, Wochenende!
🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Verkehrssicherungspflicht des Landes bei einem Schlaglochunfall
Ein schwer beschädigter Straßenbelag kann eine Pflichtverletzung der öffentlichen Hand darstellen, doch selbst dann haben Geschädigte nicht automatisch Anspruch auf Schadensersatz.
Im verhandelten Fall ging es um einen E-Bike-Fahrer, der auf einer innerörtlichen Kreisstraße im Landgerichtsbezirk Landau in ein deutlich ausgeprägtes Schlagloch fuhr und sich dabei Kopfverletzungen sowie Beschädigungen an Brille, Armbanduhr und Pullover zuzog. Das Gericht stellte fest, dass die Straße zum Unfallzeitpunkt in einem verkehrswidrigen Zustand war: Das Schlagloch wies eine Tiefe von über vier Zentimetern und eine erhebliche Ausdehnung auf. Besonders auf einer innerörtlichen Hauptstraße ohne eigenen Radweg stelle ein solcher Zustand eine erhebliche Gefahr für Radfahrer dar.
Das Land sei seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen, da es Straßen regelmäßig kontrollieren und bekannte Gefahrenstellen wirksam beseitigen oder absichern müsse. Trotz dieser Pflichtverletzung wies das Gericht die Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz ab. Das Schlagloch sei für einen aufmerksamen Radfahrer erkennbar gewesen und hätte umfahren werden können. Der Geschädigte habe selbst angegeben, nicht auf die Fahrbahn geachtet zu haben. Zudem habe die Beleuchtungssituation ein rechtzeitiges Erkennen des Schlaglochs ermöglicht.
Für Verbraucher zeigt der Fall, dass selbst bei nachgewiesener Verkehrssicherungspflichtverletzung die Eigenverantwortung im Straßenverkehr entscheidend ist. Eine private Unfallversicherung kann in solchen Fällen helfen, die finanziellen Folgen von Stürzen abzusichern, insbesondere wenn keine Haftung Dritter besteht.