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20.06.2026

Versicherungssektor: EU-Richtlinien sollen Krisenresistenz und Investitionen stärken

Der Versicherungssektor in der EU soll durch neue Richtlinien krisenfester werden und gleichzeitig seine Rolle als langfristiger Investor für Unternehmen ausbauen. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Mit dem „Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Aufsichtsänderungs-Gesetz“ (VSAAG) setzt die Bundesregierung zwei EU-Richtlinien in nationales Recht um. Damit sollen dann europaweite Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen gelten. Ziel ist es, den Schutz von Versicherungsnehmern, der Realwirtschaft und der Finanzstabilität im Krisenfall zu verbessern. Beide Richtlinien müssen bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umgesetzt und ab dem 30. Januar 2027 anwendbar sein.

Für Verbraucher bedeutet die Neuregelung vor allem mehr Sicherheit: Durch die neuen Abwicklungsmechanismen soll im Krisenfall der Schutz der Versicherungsnehmer gestärkt werden. Zudem könnten die erleichterten Kapitalanlage-Regeln langfristig zu stabileren und nachhaltigeren Versicherungsprodukten führen.