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02.06.2026

PV-Besitzer dürfen Strom direkt an Nachbarn verkaufen

Seit Juni 2026 ist es möglich, überschüssigen Solarstrom direkt mit Nachbarn zu teilen oder zu verkaufen. 

Dies ermöglicht eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz, mit der Deutschland EU-Vorgaben zu Energiegemeinschaften umsetzt. Voraussetzung ist ein Liefervertrag zwischen den Parteien sowie der Einsatz intelligenter Stromzähler (Smart Meter).

Das Modell des Energy Sharing bietet Vorteile für beide Seiten: Anlagenbetreiber können durch den direkten Verkauf oft höhere Erlöse erzielen als durch die klassische Einspeisevergütung. Gleichzeitig profitieren Nachbarn von günstigerem, lokalem Solarstrom, der deutlich unter dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von etwa 30 Cent pro Kilowattstunde liegen kann.

Für die Umsetzung müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein: eine Smart-Meter-Infrastruktur für alle Beteiligten, digitale Abrechnungssysteme sowie Verträge zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Zudem fallen weiterhin Netzentgelte und Umlagen an, wenn der Strom über das öffentliche Netz fließt. Dennoch kann sich das Modell wirtschaftlich lohnen.

Für Verbraucher mit Versicherungen für Photovoltaikanlagen oder Hausratversicherungen mit PV-Schutz kann die neue Regelung zusätzliche Absicherungsfragen aufwerfen. Es ist ratsam, die Vertragsbedingungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass die direkte Stromlieferung an Dritte abgedeckt ist und keine Haftungslücken entstehen. Zudem könnten sich durch die neue Nutzung der Anlage Versicherungsprämien oder -bedingungen ändern.