Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen

Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

Weiterlesen »

KFZ Versicherung

Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Weiterlesen »

Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

23.06.2026

Sorgfaltspflichten im öffentlichen Planschbecken

Rutscht ein Kind in einem öffentlichen Planschbecken auf Algen aus und schlägt sich Zähne aus, haftet die Stadt nicht für den Schaden.

Entsprechend urteilte das Landgericht Lübeck. Der Algenbewuchs sei sichtbar gewesen, sodass die Eltern die damit verbundene Rutschgefahr selbst hätten erkennen können. Daher bestehe keine Verpflichtung der Stadt, durch Schilder vor der Rutschgefahr zu warnen. Die Stadt habe ihre Pflichten erfüllt, da sie das Becken regelmäßig reinigte und gelegentlich trockenfallen ließ. 

Aus Verbrauchersicht zeigt der Fall, dass Kommunen zwar für die Sicherheit auf öffentlichen Spielflächen verantwortlich sind, aber nicht für alle möglichen Gefahren haften. Eltern tragen eine Mitverantwortung, potenzielle Risiken für ihre Kinder selbst zu erkennen und zu vermeiden. Dies unterstreicht die Bedeutung von Eigenverantwortung auch im Versicherungskontext, etwa bei der Absicherung von Unfällen im öffentlichen Raum.