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26.06.2026

Recht auf Reparatur

Der Bundestag hat dem Recht auf Reparatur den Weg frei gemacht. 

Mit dem Gesetz wird die „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ der EU in deutsches Recht umgesetzt. Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden.

Mit dem Gesetz sollen Verbrauchern Anreize geboten werden, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden. Dies erfolge zum Beispiel durch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur. Zudem wird in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt.